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Fragerecht von Einwohnern


Die Frage, inwieweit Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Norden in einer Ratssitzung Fragen stellen können, wird in § 43a der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) geregelt. Dort heißt es einleitend:

(1) Der Rat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Beratungsgegenstnden und anderen Gemeindeangelegenheiten zu stellen.

Ergänzend stellt dazu die Geschäfstsordnung des Rates der Stadt Norden in der Fassung vom 1. November 2006 in § 13 fest:

(1) Zu Beginn einer öffentlichen Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet. Sie soll 30 Minuten nicht überschreiten.
(2) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt kann Fragen zu Beratungsgegenständen der Ratssitzung und zu anderen Angelegenheiten der Stadt stellen. Die Fragestellerin oder der Fragesteller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den gegenstand ihrer/seiner ersten Frage beziehen müssen.
(3) Die Fragen werden von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister beantwortet. Anfragen an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet. Eine Diskussion findet nicht statt.

Wie eine Einwohnerfragestunde in der Praxis abläuft, kann bei jeder Ratssitzung im Deutschen Haus verfolgt werden. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen, sich ein eigenes Bild zu verschaffen!